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Unser täglich Brot sind natürlich die Einkommensteuererklärungen. Dennoch gibt es auch hier eine Menge steuerrechtlicher Problemstellungen. Die Versteuerung von Kapital- anlagen oft auch in Verbindung mit ausländischen Zinseinkünften erfordert eine gewisse Erfahrung. Dergleichen ist die Situation bei Grenzgängern oder Auslandsentsendungen; hier ist es erforderlich mit den Doppelbesteuerungsabkommen der einezlnen Länder zu arbeiten. Ebenso konnten wir umfangreiche Erfahrung im Bereich Vermietung und Verpachtung sammeln. Neben den jährlich wiederkehrenden Steuererklärungen gibt es auch die sogenannten aperiodischen Steuererklärungen: Erbschaftsteuererklärungen, Vermögensaufstellungen, Grundbesitzbewertungen, Einheitswerterklärungen oder GmbH - Bewertungen nach dem Stuttgarter-Verfahren etc. All dies erledigen wir gerne für Sie. Wir stellen diese Steuererklärungen nicht so sehr in den Vordergrund, denn eine Steuererklärung ist immer eine in die Vergangenheit gerichtete Betrachtungsweise. Bei uns steht deswegen die Steuerplanung im Fokus. Bei der Erbschaftsteuer kann das wahllose Schenken zum Vermögensaufbrauch führen. Wir entwickeln stattdessen im Vorfeld ein Konzept welches Ihre Altersversorgung, die gerechte Verteilung unter den Begünstigten und die Schenkungssteuer berücksichtigt. Damit wir unsere Leistung optimal erbringen können ist ein frühzeitiger Dialog erforderlich. Übertragungen an die nächste Generation dauern je nach Vermögen zwischen fünf oder zehn Jahren, manchmal auch länger. |
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