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Eine zuverlässige Lohn- und Gehaltsabrechnung ist wegen der Arbeitgeberhaftung für falsch abgeführte Lohnsteuer oder Sozialversicherung unverzichtbar. Zuwenig einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge kann der Arbeitgeber nur für eine kurze Zeit vom Arbeitnehmer zurückverlangen, wenn also der Sozialversicherungsprüfer nach einigen Jahren erhebliche Beitragsnachforderungen stellt, bleibt der Arbeitgeber auf dieser Last allein sitzen. Wir haben diesen Risiken Rechnung getragen indem wir eine eigenständige Lohnabteilung in unseren Kanzleien eingerichtet haben. Diese Mitarbeiter beschäftigen sich ausschließlich mit Sozialversicherungsrecht, Teilen des Arbeitsrechts, Lohnsteuerrecht und Einkommensteuerrecht. Auf grund dieser Spezialisierung können wir auch schwierige Lohnabrechnungen wie Baulohnabrechnungen, Vergütungs- abrechnungen im öffentlichen Dienst und Akkordlohnabrechnungen anbieten. Neben der Lohnabrechnung erstellen wir alle notwendigen Bescheinigungen z. B. für das Arbeitsamt oder im Falle der Mutterschaft oder für die Wohngeldstelle etc. Das gilt auch für die jährliche Meldung an die Berufsgenossenschaft oder für die Schwerbehinderten- abgabe. Die elektronische Datenübermittlung übernehmen wir zuverlässig und gesichert vor fremden Spionageattacken. Wir arbeiten mit dem Datevsystem. Für welche Unternehmensgrößen ist unser Leistungsangebot zugeschnitten? Für kleine, mittlere und große mittelständische Unternehmen, also für all jene die eine eigene Lohnbuchhalterin nicht voll auslasten können, geschweige denn eine Vertretungskraft vorhalten können. Die Termine bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sind nämlich absolut fix und nicht verlängerbar, ohne Vertretungskraft kann deshalb nicht wirklich professionell gearbeitet werden. Bei den angesprochenen Unternehmensgrößen besteht in der Regel keine interne fachliche Anleitung bzw. Überwachung und eine mäßige Fortbildungsqualität einer hausinternen Kraft. Die Lohnbuchhalterin hat in diesen Unternehmen oft verschiedene Zusatzaufgaben als Bürokraft. Wir schlagen in diesen Fällen vor die Lohnabrechnung extern zu vergeben, was viele Vorteile mit sich bringt: Nämlich fachliche Kompetenz, immer aktuell fortgebildete Mitarbeiter, im Krankheitsfall besteht Redundanz, die IT- Umgebung ist stets up to date und die Kosten sind überschaubar. Denn unsere Kosten variieren mit der Zahl der abzurechnenden Arbeitnehmer. Sie können Ihre Personalarbeit in diesem Fall intensivieren indem Sie eine Juristin statt einer Lohnbuchhalterin einstellen oder aber entflechten bei Einstellung einer Sekretärin oder Bürokauffrau für Büroarbeiten statt einer Lohnbuchhalterin; je nach Unternehmensgröße oder Zielsetzung. Insgesamt ersparen Sie sich Geld, graue Haare und die Angst vor Betriebsprüfungen. Ferner vermeiden Sie eine ungewollte innerbetriebliche Transparenz Ihrer Vergütungsstrukturen. Wichtig für Zweigstellenbetriebe: Alle Filialen und die Zentrale können mittels Smartcard online und mit abgestufter Zugangsberechtigung die von uns gebuchten Daten auf unserem Terminalserver einsehen. Egal, ob unterwegs mittels Laptop, am eigenen PC oder durch die Sekretärin. Wir beraten Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten in einer aktuellen IT-Uumgebung. |
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