Die Finanzbuchhaltung wird in die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung ab- geschlossen. Das erfordert handelsrechtliche und steuerrechtliche Kenntnisse. Kapital- gesellschaften müssen zudem einen Anhang erstellen und zum Teil einen Lagebericht. Das alles ergibt den Jahresabschluss. Unsere Fachangestellten erlernen die dazu notwendigen Grundlagen in einer dreijährigen Berufsausbildung.

Der Jahresabschluss ist geprägt von zahlreichen branchenspezifischen und rechtsform- spezifischen Besonderheiten Hier sind die Personengesellschaft, die Kapitalgesellschaft oder die Mischform GmbH & Co KG zu nennen. Unsere Kanzlei hat in folgenden Bereichen ausgeprägte Branchenerfahrung:

    Handwerk, Produktion, Handel und Industrie; Bauträger und Bauhandwerk; Autohandel mit Gebrauchtwagenbesteuerung; Reiseveranstalter und -vermittler; Rechtsanwälte, Ärzte, Heilberufe, Unternehmensberater, Architekten und andere Freiberufler; Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Labore und Pharmaproduzenten; Handel mit Auslandsgeschäften; Vereine, gemeinnützige Kapitalgesellschaften und Unternehmen der öffentlichen Hand; Handelsvertreter; Finanzberater; Hotel und Gastronomie; Wind-, Wasser- und Solarkraftwerksbetreiber; Recyclingbetriebe; Speditions- und Transportgewerbe; Bildungsakademien; Fahrschulen; Flugschulen; Tauchschulen; Versandhandel; Fondsgesellschaften; etc

Ferner betreuen wir alle Rechtsformen und alle handelsrechtlichen Unternehmensgrößen. Die Bilanzierung nach den internationalen IAS-Regeln, sowie ein Konzernreporting oder Prognoserechnungen und Businesspläne erstellen wir gerne. Aus dieser umfangreichen Erfahrung heraus schöpfen wir unser Beratungspotential. Was jedem einzelnen unsere Mandanten zugute kommt.

Der von uns erstellte Jahresabschluss beinhaltet eine Durchleuchtung des vergangenen Geschäftsjahres und eine Besprechung der Notwendigkeiten für das aktuelle Jahr. Dieses Wissen um Ihr Unternehmen ermöglicht es uns zum Beispiel fundierte Stellungnahmen an die Kreditinstitute weiter zu leiten, um Ihr Kreditrating zu verbessern. Alle Bilanzpositionen werden nach aktueller Rechtslage zu Ihren Gunsten hin überprüft, so verschenken Sie keine Steuern leichtfertig. Bestehende Bilanzierungswahlrechte üben wir in der Weise aus, dass die Bilanz mit Ihrer Unternehmensplanung konform geht.  Selbstverständlich erstellen wir auch im Bedarfsfall eine abweichende Handelsbilanz. Gerne konsolidieren wir die Bilanzen Ihrer Unternehmen zu einer aussagefähigen Gesamtbilanz, um auf diese Weise Ihr Rationalisierungspotential zu ermitteln. Ferner müssen Unternehmen oft über einen längeren Zeitraum hinweg für eine Generationennachfolge konditioniert werden, was Bedeutung für die Bilanzierung hat. Sehr bedeutend hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung ist die Bilanzierung bei mehreren Beteiligten oder gar bei Publikumsgesellschaften

Frage: können Sie beurteilen, ob Ihr Jahresabschluss von hoher oder von minderer Qualität ist? Man kann sich im Regelfall nur mit Ersatzindikatoren behelfen. Zum Beispiel ob die gebundene Bilanz schön aussicht oder ob die Bilanz wortreich übergeben wurde. Viele Rückfragen während der Bilanzerstellung werden leider oft als lästig empfunden, dabei sollten Sie aber gerade daran ablesen, dass man sich bei der Bilanzerstellung Gedanken macht und die gesetzlichen Regelungen zu Ihren Gunsten nutzen will. Wir schneiden den Jahresabschluß individuell auf Sie zu. Lösungen von der Stange wollen wir Ihnen nicht zumuten. Deswegen gehen wir das Bilanzkonzept vor Fertigstellung mit unseren Mandanten gemeinsam durch und besprechen alle Problemfelder und Manövriermassen.  

 

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