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Das internationale Steuerrecht tangiert immer mehr Mittelständler. Bei Betriebsstätten in zwei verschiedenen Ländern greifen Aussensteuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, gegebenenfalls EG-Verträge und im Bedarfsfall verschiedene EU-Richtlinien. Weitere Anwendungsbereiche des internationalen Steuerrechts sind die Wegzugsbesteuerung, die Doppelansässigkeit also ein Wohnsitz in jeweils zwei oder mehreren Ländern, die verbundenen Unternehmen mit der zwischenstaatlichen Verrechnungspreisproblematik oder das Diskriminierungsverbot innerhalb der EU-Staaten. Zweifellos gehören diese Aufgabenstellungen nicht zum Tagesgeschäft einer Steuerkanzlei. Die Steuerberaterkammer Nürnberg hat Herrn Güllich aufgrund besonderer praktischer und theoretischer Erfahrungen im internationalen Steuerrecht nach § 19 FBO die Fachbezeichung Fachberater für internationales Steuerrecht verliehen. Die Mitgliedschaft im internationalen WIRAS-Verbund erleichtert die Zusammenarbeit mit assoziierten ausländischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten. Wir unterhalten selbstverständlich auch im Inland ein Netzwerk an dem sich Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer beteiligen. |
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