|
Fachberater für internationales Steuerrecht Herrn Dipl.-Kfm. Gerhard Güllich Steuerberater wurde die obige Fachbezeichung nach § 19 FBO im Mai 2008 von der Steuerberaterkammer Nürnberg aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse verliehen. Herr Güllich ist schon seit vielen Jahren in der Beratung von internationalen Steuerrechtsmandanten tätig. Den Kontakt zu ausländischen Beratern hält der als Mitglied des internationalen WIRAS-Verbund fortlaufend aufrecht.
Existenzgründer-Seminare 2008: Seit mehr als 7 Jahren erfolgreich: Zum Frühjahrsseminar 2008 im Landkreis Roth konnten wir fast 40 Teilnehmer begrüssen. Turnusgemäss findet im Herbst 2008 das nächste Seminar statt. Kontakt für Vorabinfos über den Wirtschaftsförder Herrn Thomans Pichl thomas.pichl@landratsamt-roth.de Tel.: 09171 / 81-326 oder bei uns hip@guellich.info . Veranstalter: Landratsamt Roth Neu!!! Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist das nächste Saminar in Herzogenaurach auf Samstag, den 19.07.2008 terminiert. Kontakt für Anmeldung und/oder Informationen: Wirtschaftsföderer Herr Thomas Wächtler unter Tel.: 09131 / 803-204 oder thomas.waechtler@erlangen-hoechstadt.de . Sie können den aktuellen Flyer auch direkt bei uns anfordern er@guellich.info . Veranstalter: Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Die beiden Existenzgründerseminare richten sich an potentielle Existenzgründer oder an Jungunternehmer die einen grundsätzlichen Überblick gewinnen wollen. Referentenliste: Sparkasse, IHK, Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Aktivsenioren, Existenzgründer, Unternehmensberatung Dr. Krieger und Partner, Rechtsanwälte Jaeschke und Goldenstein sowie als Initiator unsere Steuerkanzlei. Private Kfz-Nutzung - eigentlich alles klar: Im Juli 2006 ist das langerwartete Schreiben des Bundesfinanzministeriums ergangen. In Stichworten: - Für Arbeitnehmer ändert sich nichts. - Wer ein Fahrtenbuch führt, für den ändert sich nichts. - Unternehmer die bislang die 1 % Regelung angewandt haben müssen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten die betrieblichen Fahrten aufzeichenen: ergibt sich dabei eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 % kann die bisherige Privatversteuerung weiter mit 1 % angewendet werden; wenn nicht dann wird der betriebliche Nutzungsanteil von 10 % bis 40 % der entstandenen Kosten geschätzt. Leider ist die Notwendigkeit des Fahrtenbuchs bis heute weitgehend unbekannt. Fordern Sie unser Merkblatt zur privaten Kfz-Nutzung an! Aktion 2008: Wann wird die Erbschaftsteuer erhöht? Bis zum Sommer sollte man sein Vermögen ordnen und damit langfristig sichern. In unseren Seminaren wurde uns die Brisanz des Themas wiederholt von den Zuhörern bestätigt. Wir geben gerne nähere Auskünfte. Die zu erwartende Steuerrechtsänderung läßt es angezeigt erscheinen, die heutige Rechtslage noch zu nutzen. Beim Übergang von Betriebsvermögen erwarten wir unter bestimmten wachsweichen Voraussetzungen zwar eine Steuerbefreiung, wenn der Nachfolger den Betrieb 10 Jahre fortführt. Dennoch rechnet der Fiskus mit 40 % höheren Steuereinnahmen, da das Betriebsvermögen in Produktivvermögen und Nichtproduktivvermögen, für das die Steuer sofort fällig wird, zu unterteilen ist. Die neue Bewertung von Immobilien dagegen ist mit dem Bewertungsgesetz längst verabschiedet und gilt damit ab dem 01.01.2007. Derzeit hadert der Regierungsentwurf mit der Frage, ob denn das neue Erbschaftsteuerrecht EU konform ist. Deswegen ist mit der angedachten Gesetzesänderung bis zum Sommer wohl nicht mehr zu rechnen. Wir bilden aus! In unseren Kanzleien stehen drei Auszubildende unter Vertrag. Umsatzsteuerpflicht für Versicherungsmakler? Es steht zu befürchten, dass demnächst die reine Vermittlungstätigkeit umsatzsteuer- pflichtig wird. Die heute bestehende Umsatzsteuerbefreiung gilt nur noch “bis auf Weiteres”. Ob es dann zu einer Übernahme der Steuer durch die Versicherung kommt kann heute noch nicht abgesehen werden. Ist es vorteilhaft eine Englische Limited zu gründen? Bekanntermaßen sind die handelsrechtlichen Pflichten in England weithin unklar, Offenlegungspflichten, Insolvenzpflichten und Geschäftsführerhaftung sind damit gemeint. Ob die Kosten für die englischen Anwälte in diesen Fällen auch so günstig sind wie beim Gründungsakt ist ungewiß. (Problem: Vom englischen Handelsregister kommt ein Schreiben in bestem juristen Englisch - das keiner versteht; folglich muß ein englischer oder sonstiger internationaler Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Kosten?) Da die wenigsten auf diese Schreiben reagieren, sind bereits einige Limited’s in England schon wieder gelöscht worden, damit sind die betroffenen automatisch ganz normale Einzelunternehmer oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ohne jegliche Haftungsbeschränkung. Ferner kann es durchaus vorkommen, daß die Haftungsbegrenzung der Gesellschafter schon allein deswegen durchbrochen wird, weil die Limited von vornherein und offensichtlich erkennbar nach deutschem Recht “unterkapitalisiert” war. Die Brochier Insolvenz hat zudem gezeigt, dass für die Limited der deutsche Insolvenzverwalter zuständig ist. Der deutsche Gesetzgeber beabsichtigt jedoch ebenfalls das Mindestkapital für deutsche GmbH’s von derzeit EUR 25.000,00 auf EUR 10.000,00 herab zu setzen. Schon heute hat die Limited den Ruf: Firma für Mittellose zu sein. Wir raten in den meisten Fällen von der englischen Limited ab. Vorsicht bei einer fremden Umsatzsteueridentifikationsnummer! Wer Lieferungen in die EU umsatzsteuerfrei fakturiert, weil eine Umsatzsteuerident- nummer vorgelegt wurde; darf sich nicht auf guten Glauben berufen, wenn die Nummer falsch ist. Jeder hat sich beim Bundesamt für Finanzen davon zu überzeugen, daß die vorgelegte Nummer korrekt ist. Ist die Nummer falsch muß der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer aus der eigenen Tasche bezahlen. Unter der Rubrik Pinwand finden Sie Adressenmaterial. Ganz selbstverständlich ist auch der Nachweis zu führen, daß die Lieferung das Inland tatsächlich und körperlich verlassen hat. Der Nachweis kann durch den Spediteur, die Post oder den Abholer erfolgen, je nach Versandart. Wichtig, wenn Abholer und Kunde nicht identisch sind, braucht der Abholer eine Vollmacht des Kunden und er muß sich mit dem Personalausweis nachweislich legitimieren und einen bestimmten Lieferschein unterschreiben. In folgenden Konstellationen ist das Finanzamt besonders scharf: Ein Kunde aus den übrigen EU-Staaten holt Risikoware hier ab und bezahlt bar. Als Risikoware bezeichnet das Finanzamt: Autos, Handys, Schmuck oder Computerchips. |
| [Home] [Sitemap] [Leistungen] [Die Kanzleien] [Infos / News] [Kontakt] [Pinwand] [Impressum] |