|
Wenn das Finanzamt nicht will oder nicht kann, dann bleibt nur noch der Weg vor das Finanzgericht. Für den Einzugsbereich unserer Mandantschaft ist überwiegend das Finanzgericht in Nürnberg zuständig. Wir sind an allen deutschen Finanzgerichten und am Bundesfinanzhof zugegelassen. Die Klageschrift ist beim zuständigen Gericht frist- und formgerecht anzubringen. Wir prüfen vorab immer die Erfolgsaussicht einer Klage. Der Richter macht sich zunächst ein Bild über die vorgetragenen Schilderungen, an dieser Stelle ist es wichtig den Sachverhalt so aufzubereiten, dass er leicht unter die angestrebte Rechtsnorm subsumierbar ist. Ist unsere Mandantschaft die obsiegende Partei, dann trägt der Fiskus sämtliche Verfahrenskosten, was auch die Kosten für den vorangegangen Einspruch einschließt. Da jedoch immer noch der alte Grundsatz gilt: “vor Gericht sowie auf hoher See befindet man sich allein in Gottes Hand”, sollte das Kostenrisiko niemals übersehen werden. Wenn es nicht gerade um die Ehre geht, sollte eine Klage, wegen ein paar Euro, wohl eher unterbleiben. Andererseits gibt es eine Statistik nach der die Steuerpflichtigen die Mehrzahl der Verfahren gegen das Finanzamt gewonnen haben. Bei der Finanzgerichtsbarkeit werden übrigens nur selten Vergleiche geschlossen. Denn die Höhe der Steuer ist fast nie streitig, vielmehr wird die Steuerpflicht des vorgetragenen Sachverhalts beurteilt. Deswegen bedeuten die Urteile hier - alles oder nichts. |
| [Home] [Sitemap] [Leistungen] [Arbeitsweise] [Die Kanzleien] [Infos / News] [Kontakt] [Pinwand] [Impressum] |