Bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung handelt es sich keinesfalls lediglich um die reine Erfassung von Belegen. Die korrekte Verbuchung erleichtert Abstimmungsarbeiten mit Kunden- oder Lieferantenkonten und erleichtert bzw. rationalisiert die Arbeiten für den Jahresabschluss.

Ferner stellt die fachgerechte Buchhaltungstätigkeit sicher, dass die Umsatzsteuer korrekt abgeführt wird. Immer mehr an Bedeutung gewinnt jedoch die richtige Zuordnung auf Funktionskonten. Diese Konten haben Berechnungsfunktionen für die Umsatzsteuer oder stellen die korrekte Anmeldung von Auslandslieferungen sicher. Bei Missachtung dieser Funktionen können sich auch Fehler im Bilanzbericht ergeben oder die neue Anlage für “Einnahmen- / Ausgabenüberschußrechner” wird mit völlig unzutreffenden Daten bestückt. Letztlich kann unter dem Jahr nur bei einer einwandfreien Finanzbuchhaltung eine korrekte Liquditätsplanung erstellt werden. Wir können mit Leichtigkeit aus der Finanzbuchhaltung einen Liquiditätsstatus, eine Gewinnprognoserechnung oder eine Kostenplanung erstellen. Werden “nichtsteuerbare Umsätze” als “steuerfreie Umsätze” gebucht, handelt man sich schnell eine Umsatzsteuersonderprüfung ein, denn es greifen  EU-Kontrollmechanissmen ein die die rote “Alarmlampe” in der Finanzverwaltung einschalten.

Die Folgen einer fehlerhaften Finanzbuchhaltung können weitreichend sein, denn eine falsche Buchhaltung führt zu einer falschen betriebswirtschaftlichen Auswertung, Das bedeutet, daß die Bank während des Jahres völlig falsch über die wirtschaftliche Lage informiert wurde. Das kann ernste Konsequenzen haben.    Stellen Sie sich einmal vor Sie erhalten das notwendige Investitionsdarlehen nicht oder Ihnen wir gar die Kreditlinie gekündigt und das alles nur wegen einer mangelhaften Finanzbuchhaltung. Ferner ist die Reparatur einer fehlerhaften Buchhaltung eine teuere Angelegenheit.

Unsere Mitarbeiter werden ständig fortgebildet und liefern eine fachgerechte Arbeit ab. Denn es werden alle einschlägigen Gesetze und Programmfunktionalitäten beachtet. Im einzelnen handelt es sich um das Umsatzsteuergesetzt, das Einkommensteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz, eventuell das Körperschaftsteuergesetz und das Handelsgesetz sowie die GOB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung).  Ferner besteht ein permanenter Informationsaustausch mit dem Mitarbeiter, der für den Jahresabschluss zuständig ist.

Ein seriöser Vergleich der Kosten zwischen der Eigenerstellung der Finanzbuchhaltung und der Fertigung beim Steuerberater ergibt in den meisten Fällen Vorteile für den Steuerberater, denn die Kosten hier variieren mit dem Arbeitsumfang und sind auf einen Blick quantifizierbar. Bei Eigenerstellung gehen viele Kostenpositionen einfach im undurchdringlichen Dschungel der Verwaltungsgemeinkosten unter. Damit werden zudem fixe Kosten geschaffen. Tatsächlich aber hat ihre Firma folgende Kosten bei Eigenerstellung der Buchhaltung:  

    Bruttogehalt der Finanzbuchhaltungskraft + 25 % Arbeitgeberkosten zur Sozialversicherung + Berufsgenossenschaftsbeitrag + Altersversorgung + Geeignete EDV-Hardware mit lfd. Wartung + Geeignete Software mit lfd. Update + Fortbildungskosten für zwei bis drei Seminartage pro Jahr + Raumkosten für diesen Arbeitsplatz + Ausstattung mit Möbeln etc. für diesen Raum zuzüglich Telefon, Tischrechner und Faxgerät + Erhöhung der Kopierkosten, Druckkosten, Telefonkosten, Stromkosten, Internetkosten, Personalabrechnungskosten und Bindung von Fachvorgesetzten sowie Disziplinarvorgesetzten + Vertretungskraft zur Abdeckung von Spitzen, Krankeitstagen, Schwangerschaft oder Urlaubstagen; dazu kann noch einmal die ganze Ausstattung, Hardware und Netzwerkssoftware für einen zweiten Arbeitsplatz kommen + Kosten der Separierung der Buchhaltungsdaten von sonstigen internen Daten wegen der Datenzugriffsberechtigung des Finanzamts auf die gesamte EDV Anlage + Datenarchivierung für mindestens 10 Jahre - Kosten entstehen hier beim Wechsel des Systems + Steuerberatungskosten für einzelne Problemlösungen (meist im Bereich der Umsatzbesteuerung) +   Höhere interne und externe Kosten für Vorarbeiten zum Jahresabschluß. Sind Sie sich dieser Oportunitätskosten bewußt oder müssen Sie Ihren individuellen Kostenvergleich neu überdenken? Können Sie diese Kosten kontrollieren? Oder laufen Ihnen die Verwaltungskosten, die sich meist als fixe Kosten darstellen, wie aufsteigende Treppenstufen nach oben davon?

Größere Unternehmen, die ihre Finanzbuchhaltung selbst erstellen beraten wir zu Fragen wie Umsatzbesteuerung bei Auslandsgeschäften und bei anderen steuerrechtlichen Fussangeln. Das geht so weit, dass wir sensible oder vertrauliche Segmente der Finanzbuchhaltung in der Kanzlei buchen und der Mandant die fachlich weniger anspruchsvollen Massendaten durch eigene Bürokräfte bearbeitet. In anders gelagerten Fällen bieten wir auch die gesamte Abwicklung der Finanzbuchhaltung mit Mahn- und Vollstreckungswesen und dem Zahlungsverkehr an. Das geht dann in den Bereich Fullservice und hilft dem Mandant den “Wasserkopf” konsequent zu vermeiden. Denn das Hauptproblem der Unternhmer ist, dass man wegen der täglichen Verwaltungsarbeit nichts mehr zu den eigentlichen Unternehmenszielen und den Managementfunktionen beitragen kann. 

Wichtig für Zweigstellenbetriebe: Alle Filialen und die Zentrale können mittels Smartcard online und mit abgestufter Zugangsberechtigung die von uns gebuchten Daten auf unserem Terminalserver einsehen. Egal, ob unterwegs mittels Laptop, am eigenen PC oder durch die Sekretärin. Wir beraten Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten in einer aktuellen IT-Umgebung.    

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