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Steuerbescheide werden im Massenverfahren erlassen. Viele Steuerbescheide sind deswegen falsch und müssen im Rechtsbehelfsverfahren korrigiert werden. Der Einspruch ist meist das adäquate Mittel im Rechtsbehelfsverfahren. Er muss fristgerecht nach Erhalt des Steuerbescheides eingelegt werden. Wir führen die notwendigen Rechtsrecherchen durch und teilen Ihnen die Erfolgsaussichten mit bevor Kosten auflaufen. “Außer Spesen nichts gewesen” ist nicht unsere Devise. Einsprüche gegen Steuerbescheide sind ein wichtiges Mittel um geltendes Recht durch- zusetzen, denn Fehler können auf diese Weise schnell und kostengünstig korrigiert werden. Ferner ist zu bedenken, dass die Finanzverwaltung an die Verwaltungsrichtlinien gebunden ist, mit dem Einspruch weisen wir das Finanzamt auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung hin. Bei Steuerbescheiden ist der Einspruch in der Regel nur innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe des Bescheids möglich. Später ist eine Korrektur des fehlerhaften Bescheides meist nicht mehr zu erwirken. Diese Rechtsbehelfsfrist sollte man also tunlichst nicht verpassen. Durch einen sauber geführten Einspruch haben wir schon so manches Finanzgerichtsverfahren vermieden. Entweder konnten wir das Finanzamt widerlegen oder wir haben einen für alle Seiten tragfähigen Kompromiss erzielt. Im Rechtsbehelfsverfahren verzichten wir in aller Regel auf die Aussetzung der Vollziehung der streitigen Steuer. Dadurch kann man sich vorweg Stundungszinsen ersparen. Zieht sich die Einspruchsentscheidung länger hin, dann erhalten unsere Mandanten gegebenenfalls Erstattungszinsen in Höhe von 6 % per Anno. (Welche Geldanlage bietet mehr?) |
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